Fördermaßnahmen

Der FESG fördert u.a.:

  • Zuschüsse zu Klassenfahrten (grundsätzlich 30% bzw. 70% für Geschwisterkinder) und anderen schulischen Fahrten (grundsätzlich 15% bzw. 30% für Geschwisterkinder). Im begründeten Einzelfall kann der Zuschuss auf 100% erhöht werden.
  • Zuschüsse für Projekte (z. B. Coolness Woche, Sexualkundeprojekt, musikalische bzw. musische Projekte)
  • Übernahme der Ausgaben für Anschaffungen, die dem schulischen Alltag zugute kommen (Klettergerüst, Ausgaben für die Schulhofumgestaltung, Mountain Bikes, Kanus, Instrumente …)

In den Highlights der Jahre finden Sie weitere Beispiele.

 

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