Mitgliederversammlung 2012

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung findet statt am

Donnerstag, 29. März 2012 um 19:00 Uhr

Ort: Selbstlernzentrum im Neubau der Gesamtschule

Wir hoffen auf rege Teilnahme und freuen uns auf Ihren Besuch.

Im Halbjahreskalender der Schule wurde fälschlicherweise der 21.3. ausgewiesen. Der 29.3. ist der satzungskonforme Termin.

Den Gesamttext der Neufassung unserer Satzung finden sie hier.


Tagesordnung

  1. Bericht des Vorsitzenden
  2. Kassenbericht / Bericht der Kassenprüfer
  3. Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin
  4. Wahl des neuen Vorstandes und Wahl der Kassenprüfer/innen
  5. Projekte und Aktivitäten 2011/2012
  6. Satzungsänderungen (siehe Anlage)
  7. Verschiedenes

Satzungsänderungen 2012

(Änderungen sind fett markiert)

§1, Abs.1 Name, Sitz

Alt
Der Verein führt den Namen „Verein der Freunde und Förderer der Gesamtschule Bonn- Bad Godesberg e.V.“.

Neu
Der Verein führt den Namen „Förderverein der Elisabeth-Selbert-Gesamtschule Bonn e.V.“.

§2, Absatz 2 Zweck, Gemeinnützigkeit

Alt

Der Verein hat den Zweck, die Gesamtschule Bonn – Bad Godesberg finanziell zu för­dern, insbesondere durch:

– die Beschaffung wissenschaftlicher, künstlerischer und technischer Unterrichtsmittel,

– Unterstützung bedürftiger und förderungswürdiger Schüler,

– Förderung des Schulsports, der Schulwanderungen und der Studienfahrten,

– Unterstützung von Schulprojekten

– Förderung auf dem Gebiet der Schülermitverwaltung,

– Förderung und Unterstützung der Orchesterarbeit der Gesamtschule Bonn – Bad Godesberg.

Darüber hinaus will er die Elternarbeit in der Gesamtschule und die Interessenwahrung der Gesamtschule Bonn – Bad Godesberg in der Öffentlichkeit unterstützen.

Neu

Der Verein hat den Zweck, die Elisabeth-Selbert-Gesamtschule Bonn finanziell zu fördern, insbesondere durch:

– die Beschaffung wissenschaftlicher, künstlerischer und technischer Unterrichtsmittel,

– Unterstützung bedürftiger und förderungswürdiger Schüler,

– Förderung des Schulsports, der Schulwanderungen und der Studienfahrten,

– Unterstützung von Schulprojekten,

– Förderung auf dem Gebiet der Schülermitverwaltung,

– Förderung und Unterstützung der Orchesterarbeit der Elisabeth-Selbert- Gesamtschule Bonn

Darüber hinaus will er die Elternarbeit in der Gesamtschule und die Interessenwahrung der Elisabeth-Selbert- Gesamtschule Bonn in der Öffentlichkeit unterstützen.

§5, Abs.5 Der Vorstand

Alt
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein langfristig belasten, bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit zwei Drittel Mehrheit. Bis zu einem Betrag von höchstens Euro 250,00 kann der Vorstand kurzfristige Kredite aufnehmen.

Neu
(ersatzlose Streichung)

§6, Abs.1 Mitgliederversammlung

Alt
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich am letzten Donnerstag vor den Osterferien in der Schule statt.

Neu
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich innerhalb der letzten 4 Wochen vor den Osterferien in der Schule statt.

§6, Abs.3 Mitgliederversammlung

Alt
Die Bekanntgabe des genauen Ortes, Zeitpunktes und der Tagesordnung wird drei Wochen vorher im Schaukasten des VFF in der Schule ausgehängt. Eine Bekanntgabe mit gleicher Frist erfolgt nach Möglichkeit auf der homepage des Vereins (zur Zeit www.vff-igs-bonn.de) wie der Schule (zur Zeit www.igs-bonn.de).

Neu
Die Bekanntgabe des genauen Ortes, Zeitpunktes und der Tagesordnung wird drei Wochen vorher im Schaukasten des FESG in der Schule ausgehängt. Eine Bekanntgabe mit gleicher Frist erfolgt nach Möglichkeit auf der homepage des Vereins (zur Zeit www.fesg-bonn.de) wie der Schule (zur Zeit www.igs-bonn.de).

§8, Abs.3 Auflösung

Alt
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gesamtschule Bonn – Bad Godesberg bzw. deren Nachfolger, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für in § 2 der Satzung aufgeführten Zwecke, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

Neu
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Elisabeth-Selbert- Gesamtschule Bonn bzw. deren Nachfolger, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für in § 2 der Satzung aufgeführten Zwecke, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben.

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